Bei einer Chorionzottenbiopsie wird eine Gewebeprobe aus der Plazenta (Mutterkuchen) entnommen und untersucht. Die Untersuchung kann empfohlen werden, wenn die Schwangere 35 Jahre oder älter ist, wenn in der Familie genetische Erkrankungen oder Fehlbildungen bekannt sind, wenn in einer früheren Schwangerschaft Auffälligkeiten auftraten oder wenn Ultraschall- oder Blutuntersuchungen während der aktuellen Schwangerschaft auffällige Befunde zeigen. Auf Wunsch kann die Chorionzottenbiopsie auch bei starken persönlichen Sorgen oder Ängsten durchgeführt werden. Dabei ist es jedoch wichtig, die möglichen Risiken des Eingriffs sorgfältig gegen den potenziellen Nutzen abzuwägen. Durch die Chorionzottenbiopsie können bestimmte Erkrankungen des Embryos bereits in einem frühen Stadium der Schwangerschaft festgestellt oder ausgeschlossen werden.
Die Ergebnisse der Untersuchung können frühzeitig Klarheit schaffen und mögliche Unsicherheiten reduzieren. Es ist jedoch zu bedenken, dass genetische Veränderungen, die durch die Chorionzottenbiopsie nachgewiesen werden, in der Regel nicht behandelbar sind und eine Therapie sich nur auf die Linderung bestehender Symptome beschränken kann. Daher besteht ein Anspruch auf eine psychosoziale Beratung, um mögliche Konsequenzen der Untersuchungsergebnisse zu besprechen. Die zuständige Beratungsstelle kann von der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt benannt werden. Eine umfassende Beratung hilft in dieser Situation, alle Aspekte sorgfältig zu überdenken. Falls die Möglichkeit eines Schwangerschaftsabbruchs in Erwägung gezogen wird, erfolgt eine intensive Begleitung im Rahmen der geltenden rechtlichen Vorgaben.
Die Chorionzottenbiopsie kann ab der 11. Schwangerschaftswoche in Abhängigkeit von der Lage des Chorion frondosum (später Plazenta genannt) durchgeführt werden und bietet damit eine sehr frühe diagnostische Möglichkeit in der Schwangerschaft.
Auf Wunsch kann diese Information mitgeteilt werden, allerdings erst nach der vollendeten 14. Schwangerschaftswoche. Falls eine geschlechtsgebundene Erbkrankheit vermutet wird, erhalten Sie diese Information unabhängig von Ihrem Wunsch. In einigen Fällen kann die entnommene Gewebeprobe nicht genügend Zellen enthalten, um sofort alle notwendigen Laboranalysen durchzuführen. Daher wird ein Teil des entnommenen Materials gezielt zur Zellvermehrung angeregt, um eine sogenannte Langzeitkultur anzulegen.
Nichtinvasive Pränataltests (NIPT) wie der PraenaTest®, können bereits früh in der Schwangerschaft durchgeführt werden und liefern Hinweise auf bestimmte Chromosomenabweichungen. Mithilfe dieser Methode werden genetische Fragmente des Embryos im mütterlichen Blut analysiert, um Wahrscheinlichkeiten für Trisomie 13, 18 oder 21 zu ermitteln. Ein unauffälliges Testergebnis spricht mit hoher Wahrscheinlichkeit dafür, dass keine Chromosomenanomalie vorliegt. Sollte der Test jedoch auffällig sein, wird eine Bestätigung durch eine Chorionzottenbiopsie oder eine Amniozentese (Fruchtwasseruntersuchung) empfohlen. Je nach individueller Situation kann anstelle oder ergänzend zur Chorionzottenbiopsie auch eine Amniozentese zu einem späteren Zeitpunkt der Schwangerschaft oder eine Nabelschnurpunktion (bei speziellen Fragestellungen) in Betracht gezogen werden. Über die Vor- und Nachteile der verschiedenen Untersuchungsmethoden werden Sie im Rahmen des Beratungsgesprächs ausführlich informiert. Ein wesentlicher Unterschied zwischen den Methoden liegt im Zeitpunkt der Durchführung: Die Chorionzottenbiopsie kann bereits früher in der Schwangerschaft erfolgen als eine Amniozentese.
Die Chorionzottenbiopsie wird ambulant durchgeführt. Zunächst wird per Ultraschall die Entwicklung des Kindes sowie die Lage der Chorionzotten überprüft. Die Chorionzottenbiopsie wird in der Regel als unangenehm, jedoch nicht stark schmerzhaft empfunden, sodass eine örtliche Betäubung nur selten erforderlich ist.
Die Gewebeentnahme erfolgt unter kontinuierlicher Ultraschallkontrolle. Die Fruchthöhle bleibt unberührt, wodurch eine direkte Verletzung des Kindes äußerst unwahrscheinlich ist. Sollte die Schwangere Rhesus-negativ sein und eine Einlingsschwangerschaft bestehen, wird eine Anti-D-Prophylaxe verabreicht, um möglichen Unverträglichkeiten in zukünftigen Schwangerschaften vorzubeugen. Alternativ kann ab der 12. Schwangerschaftswoche durch eine Blutuntersuchung festgestellt werden, ob das Kind ebenfalls Rhesus-negativ ist.
Diese Untersuchung gilt als zuverlässig, mit nur seltenen falsch-positiven oder falsch-negativen Ergebnissen. Falls das erwartete Kind Rhesus-negativ ist, kann auf die Prophylaxe verzichtet werden. Risiken und mögliche Komplikationen Komplikationen treten bei der Chorionzottenbiopsie nur selten auf. Trotz größtmöglicher Sorgfalt kann es vereinzelt zu Zwischenfällen kommen, die in manchen Fällen einen stationären Aufenthalt erforderlich machen oder im schlimmsten Fall zu einer Fehlgeburt führen können. Die angegebenen Wahrscheinlichkeiten dienen der Einschätzung des Risikos, entsprechen jedoch nicht den Definitionen von Nebenwirkungen in Beipackzetteln von Medikamenten. Vorerkrankungen oder individuelle Faktoren können das Risiko zusätzlich beeinflussen.
Auch wenn die Chorionzottenbiopsie wertvolle Erkenntnisse liefert, können trotz eines unauffälligen Ergebnisses Fehlbildungen, Funktionsstörungen oder Erkrankungen des Embryos vorliegen. Nicht erbliche Krankheiten oder Stoffwechselstörungen lassen sich mit dieser Methode nicht erkennen, ebenso wenig wie bestimmte strukturelle Fehlbildungen, beispielsweise Herzfehler oder ein offener Rücken (Spina bifida). Daher sind ergänzende Untersuchungen, insbesondere gezielte Ultraschalluntersuchungen im weiteren Schwangerschaftsverlauf, auch bei einem unauffälligen Ergebnis erforderlich. Zudem besteht die Möglichkeit, dass die Analyse keine eindeutigen Befunde liefert. Falls die entnommenen Zellen ein uneinheitliches Bild zeigen (Mosaikbefund) oder versehentlich mütterliche Zellen statt embryonalen Materials entnommen wurden, kann eine erneute Untersuchung notwendig sein. In einigen Fällen reicht die Menge des entnommenen Gewebes nicht aus, sodass eine weitere Chorionzottenbiopsie erforderlich sein kann. Es kommt auch vor, dass die Zellkultur nicht ausreichend wächst (sogenannter Kulturversager). Falls dies der Fall ist, kann eine Amniozentese ab der 15. Schwangerschaftswoche als alternative Methode durchgeführt werden. Selbst unter optimalen Bedingungen kann keine Garantie für die Geburt eines gesunden Kindes gegeben werden.
Die Ergebnisse der Laboruntersuchung (Direktpräparation der Chromosomen) sind in der Regel innerhalb von zwei bis drei Tagen verfügbar. Das Ergebnis der Langzeitkultur kann circa zwei Wochen in Anspruch nehmen. Laut gesetzlichen Vorgaben muss vor und nach der Untersuchung eine genetische Beratung erfolgen. Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt bespricht mit Ihnen den Befund ausführlich und beantwortet Ihre Fragen. Sollte die Untersuchung auffällige Befunde zeigen, kann dies für werdende Eltern eine erhebliche emotionale Belastung darstellen. Es ist wichtig, sich bewusst zu machen, dass es für die meisten festgestellten genetischen Besonderheiten keine heilende Therapie gibt. Zudem lässt sich im Vorfeld nicht genau abschätzen, wie stark ein Kind durch eine genetische Veränderung tatsächlich beeinträchtigt sein wird. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt wird Sie in diesem Fall ausführlich beraten und mögliche weiterführende Untersuchungen sowie deren Aussagekraft und Grenzen mit Ihnen besprechen. Sie haben außerdem Anspruch auf eine psychosoziale Beratung. Die zuständige Beratungsstelle kann Ihnen von der medizinischen Fachkraft genannt werden.
Da die Chorionzottenbiopsie eine genetische Untersuchung darstellt, gelten hierfür spezielle gesetzliche Regelungen. Seit 2010 ist das Gendiagnostikgesetz (GenDG) in Kraft, das Ärztinnen und Ärzte dazu verpflichtet, Sie in einem persönlichen Gespräch über die Bedeutung, Tragweite und möglichen Konsequenzen der Untersuchung aufzuklären. Sowohl vor als auch nach der genetischen Untersuchung besteht das Recht auf eine genetische Beratung. Falls das Untersuchungsergebnis unauffällig ist, kann auf diese Beratung schriftlich verzichtet werden. Sie entscheiden selbst, ob und welche Informationen über die genetische Ausstattung Ihres Kindes Sie erhalten möchten und wer gegebenenfalls darüber informiert wird. Zusätzlich haben Sie Anspruch auf eine psychosoziale Beratung.
Recht auf Nichtwissen: Sie haben das Recht, die Ergebnisse der genetischen Untersuchung oder Teile davon nicht zu erfahren und deren Dokumentation vernichten zu lassen. Falls Sie von diesem Recht Gebrauch machen, entstehen Ihnen keine Nachteile.
Nach der Untersuchung sollten Sie sich in den ersten Tagen körperlich schonen und auf Geschlechtsverkehr verzichten. Falls Sie nach dem Eingriff Fieber über 38 °C, starke Blutungen, Flüssigkeitsabgang oder Schmerzen im Unterleib bemerken, sollten Sie unverzüglich ärztlichen Rat einholen, auch wenn diese Symptome erst einige Tage nach der Untersuchung auftreten. Nehmen Sie die empfohlenen Kontrolluntersuchungen gewissenhaft wahr. Auch wenn die Chorionzottenbiopsie unauffällig war, wird ein detaillierter Ultraschall zwischen der 20. und 22. Schwangerschaftswoche empfohlen.
Weitere Informationen zum Thema „Pränatale Diagnostik aus Chorionzotten oder Plazentazotten“
Die Ergebnisse der Untersuchung können frühzeitig Klarheit schaffen und mögliche Unsicherheiten reduzieren. Es ist jedoch zu bedenken, dass genetische Veränderungen, die durch die Chorionzottenbiopsie nachgewiesen werden, in der Regel nicht behandelbar sind und eine Therapie sich nur auf die Linderung bestehender Symptome beschränken kann. Daher besteht ein Anspruch auf eine psychosoziale Beratung, um mögliche Konsequenzen der Untersuchungsergebnisse zu besprechen. Die zuständige Beratungsstelle kann von der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt benannt werden. Eine umfassende Beratung hilft in dieser Situation, alle Aspekte sorgfältig zu überdenken. Falls die Möglichkeit eines Schwangerschaftsabbruchs in Erwägung gezogen wird, erfolgt eine intensive Begleitung im Rahmen der geltenden rechtlichen Vorgaben.
Die Chorionzottenbiopsie kann ab der 11. Schwangerschaftswoche in Abhängigkeit von der Lage des Chorion frondosum (später Plazenta genannt) durchgeführt werden und bietet damit eine sehr frühe diagnostische Möglichkeit in der Schwangerschaft.
Was kann erkannt werden?
Um genetische Veränderungen festzustellen, werden Zellen benötigt, die denselben genetischen Ursprung wie der Embryo haben. Bei der Chorionzottenbiopsie wird dafür eine kleine Gewebeprobe aus den Chorionzotten entnommen, die sich im weiteren Verlauf der Schwangerschaft zur Plazenta (Mutterkuchen) entwickeln. Diese Zellen werden anschließend im Labor untersucht. Die Analyse der Chromosomen ermöglicht es, bestimmte genetische Störungen frühzeitig zu erkennen. Dazu gehören Veränderungen in der Chromosomenanzahl oder -struktur, wie beispielsweise Trisomie 13, 18 oder 21 (Down-Syndrom). In einigen Fällen können auch andere Chromosomenveränderungen festgestellt werden, die Auswirkungen auf die Gesundheit haben. Falls der Verdacht auf eine erbliche Erkrankung besteht, kann eine weiterführende Untersuchung des Erbguts mittels DNA-Analyse erfolgen. Nicht alle genetischen oder chromosomalen Auffälligkeiten können jedoch durch die Chorionzottenbiopsie nachgewiesen werden. Im Rahmen der Untersuchung wird zudem das Geschlecht des Kindes bestimmt.Auf Wunsch kann diese Information mitgeteilt werden, allerdings erst nach der vollendeten 14. Schwangerschaftswoche. Falls eine geschlechtsgebundene Erbkrankheit vermutet wird, erhalten Sie diese Information unabhängig von Ihrem Wunsch. In einigen Fällen kann die entnommene Gewebeprobe nicht genügend Zellen enthalten, um sofort alle notwendigen Laboranalysen durchzuführen. Daher wird ein Teil des entnommenen Materials gezielt zur Zellvermehrung angeregt, um eine sogenannte Langzeitkultur anzulegen.
Gibt es Alternativmethoden?
Nichtinvasive Pränataltests (NIPT) wie der PraenaTest®, können bereits früh in der Schwangerschaft durchgeführt werden und liefern Hinweise auf bestimmte Chromosomenabweichungen. Mithilfe dieser Methode werden genetische Fragmente des Embryos im mütterlichen Blut analysiert, um Wahrscheinlichkeiten für Trisomie 13, 18 oder 21 zu ermitteln. Ein unauffälliges Testergebnis spricht mit hoher Wahrscheinlichkeit dafür, dass keine Chromosomenanomalie vorliegt. Sollte der Test jedoch auffällig sein, wird eine Bestätigung durch eine Chorionzottenbiopsie oder eine Amniozentese (Fruchtwasseruntersuchung) empfohlen. Je nach individueller Situation kann anstelle oder ergänzend zur Chorionzottenbiopsie auch eine Amniozentese zu einem späteren Zeitpunkt der Schwangerschaft oder eine Nabelschnurpunktion (bei speziellen Fragestellungen) in Betracht gezogen werden. Über die Vor- und Nachteile der verschiedenen Untersuchungsmethoden werden Sie im Rahmen des Beratungsgesprächs ausführlich informiert. Ein wesentlicher Unterschied zwischen den Methoden liegt im Zeitpunkt der Durchführung: Die Chorionzottenbiopsie kann bereits früher in der Schwangerschaft erfolgen als eine Amniozentese.
Wie läuft die Untersuchung ab?
Die Chorionzottenbiopsie wird ambulant durchgeführt. Zunächst wird per Ultraschall die Entwicklung des Kindes sowie die Lage der Chorionzotten überprüft. Die Chorionzottenbiopsie wird in der Regel als unangenehm, jedoch nicht stark schmerzhaft empfunden, sodass eine örtliche Betäubung nur selten erforderlich ist.
Die Gewebeentnahme erfolgt unter kontinuierlicher Ultraschallkontrolle. Die Fruchthöhle bleibt unberührt, wodurch eine direkte Verletzung des Kindes äußerst unwahrscheinlich ist. Sollte die Schwangere Rhesus-negativ sein und eine Einlingsschwangerschaft bestehen, wird eine Anti-D-Prophylaxe verabreicht, um möglichen Unverträglichkeiten in zukünftigen Schwangerschaften vorzubeugen. Alternativ kann ab der 12. Schwangerschaftswoche durch eine Blutuntersuchung festgestellt werden, ob das Kind ebenfalls Rhesus-negativ ist.
Diese Untersuchung gilt als zuverlässig, mit nur seltenen falsch-positiven oder falsch-negativen Ergebnissen. Falls das erwartete Kind Rhesus-negativ ist, kann auf die Prophylaxe verzichtet werden. Risiken und mögliche Komplikationen Komplikationen treten bei der Chorionzottenbiopsie nur selten auf. Trotz größtmöglicher Sorgfalt kann es vereinzelt zu Zwischenfällen kommen, die in manchen Fällen einen stationären Aufenthalt erforderlich machen oder im schlimmsten Fall zu einer Fehlgeburt führen können. Die angegebenen Wahrscheinlichkeiten dienen der Einschätzung des Risikos, entsprechen jedoch nicht den Definitionen von Nebenwirkungen in Beipackzetteln von Medikamenten. Vorerkrankungen oder individuelle Faktoren können das Risiko zusätzlich beeinflussen.
- Da in einem frühen Stadium der Schwangerschaft Fehlgeburten aufgrund von Entwicklungsstörungen des Embryos auftreten können, ist es schwierig, eine Fehlgeburt direkt mit der Chorionzottenbiopsie in Verbindung zu bringen. Das Risiko für eine Fehlgeburt nach dem Eingriff gilt als sehr gering und liegt in spezialisierten Zentren bei unter 0,2 %. Die Wahrscheinlichkeit eines spontanen Schwangerschaftsverlusts wird zusätzlich durch Faktoren wie das Alter der Mutter, vorangegangene Fehlgeburten, Schwangerschaftskomplikationen oder fetale Fehlbildungen beeinflusst. Zu den bekannten Risikofaktoren zählen mütterliches Alter, Übergewicht, Bluthochdruck, mehrere vorherige Fehlgeburten, eine hohe Anzahl vorheriger Geburten (>3), Rauchen, auffällige pränatale Befunde oder bestehende Chromosomenveränderungen. Falls vor oder nach der Biopsie eine vaginale Blutung oder eine Infektion auftritt, sollte der Eingriff um zwei bis vier Wochen verschoben werden.
- In sehr seltenen Fällen kann es zu einem Fruchtwasserabgang kommen, der eine sofortige medizinische Behandlung erforderlich macht, um einen Schwangerschaftsverlust möglichst zu verhindern. Ebenfalls selten treten leichte Blutungen der Gebärmutter auf, die jedoch meist nur körperliche Schonung erfordern und keiner weiteren Behandlung bedürfen.
- Extrem selten kann es zu Verletzungen benachbarter Organe wie der Scheide, des Darms, der Blase, der Harnleiter oder der Blutgefäße kommen. Diese sind in der Regel ungefährlich und bedürfen keiner speziellen Therapie. Bei Frauen, die bereits Bauchoperationen hatten, kann das Risiko aufgrund von Verwachsungen leicht erhöht sein. - Ebenfalls sehr selten sind Infektionen an der Einstichstelle oder in der Gebärmutter, die mit Fieber einhergehen und im schlimmsten Fall in die Blutbahn übertreten können (Sepsis). Falls eine Infektion auftritt, kann eine antibiotische Behandlung notwendig werden, um eine Ausbreitung auf die Fruchtblase und damit eine mögliche Infektion des Embryos zu verhindern. In schweren Fällen kann dies zu einer medizinisch notwendigen oder spontanen Fehlgeburt führen.
- Eine körperliche Verletzung des Kindes durch die Punktionsnadel ist extrem unwahrscheinlich, da der Eingriff unter ständiger Ultraschallkontrolle erfolgt.
- Zusätzlich zu den körperlichen Risiken kann die Untersuchung eine seelische Belastung darstellen. Die Wartezeit auf das Ergebnis oder das Ergebnis selbst kann emotional herausfordernd sein und in Einzelfällen psychische Belastungen hervorrufen. Sollten Fragen oder Unsicherheiten bestehen, empfiehlt es sich, diese im Beratungsgespräch zu klären.
Wo liegen die Grenzen?
Auch wenn die Chorionzottenbiopsie wertvolle Erkenntnisse liefert, können trotz eines unauffälligen Ergebnisses Fehlbildungen, Funktionsstörungen oder Erkrankungen des Embryos vorliegen. Nicht erbliche Krankheiten oder Stoffwechselstörungen lassen sich mit dieser Methode nicht erkennen, ebenso wenig wie bestimmte strukturelle Fehlbildungen, beispielsweise Herzfehler oder ein offener Rücken (Spina bifida). Daher sind ergänzende Untersuchungen, insbesondere gezielte Ultraschalluntersuchungen im weiteren Schwangerschaftsverlauf, auch bei einem unauffälligen Ergebnis erforderlich. Zudem besteht die Möglichkeit, dass die Analyse keine eindeutigen Befunde liefert. Falls die entnommenen Zellen ein uneinheitliches Bild zeigen (Mosaikbefund) oder versehentlich mütterliche Zellen statt embryonalen Materials entnommen wurden, kann eine erneute Untersuchung notwendig sein. In einigen Fällen reicht die Menge des entnommenen Gewebes nicht aus, sodass eine weitere Chorionzottenbiopsie erforderlich sein kann. Es kommt auch vor, dass die Zellkultur nicht ausreichend wächst (sogenannter Kulturversager). Falls dies der Fall ist, kann eine Amniozentese ab der 15. Schwangerschaftswoche als alternative Methode durchgeführt werden. Selbst unter optimalen Bedingungen kann keine Garantie für die Geburt eines gesunden Kindes gegeben werden.
Wann liegt der Befund vor?
Die Ergebnisse der Laboruntersuchung (Direktpräparation der Chromosomen) sind in der Regel innerhalb von zwei bis drei Tagen verfügbar. Das Ergebnis der Langzeitkultur kann circa zwei Wochen in Anspruch nehmen. Laut gesetzlichen Vorgaben muss vor und nach der Untersuchung eine genetische Beratung erfolgen. Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt bespricht mit Ihnen den Befund ausführlich und beantwortet Ihre Fragen. Sollte die Untersuchung auffällige Befunde zeigen, kann dies für werdende Eltern eine erhebliche emotionale Belastung darstellen. Es ist wichtig, sich bewusst zu machen, dass es für die meisten festgestellten genetischen Besonderheiten keine heilende Therapie gibt. Zudem lässt sich im Vorfeld nicht genau abschätzen, wie stark ein Kind durch eine genetische Veränderung tatsächlich beeinträchtigt sein wird. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt wird Sie in diesem Fall ausführlich beraten und mögliche weiterführende Untersuchungen sowie deren Aussagekraft und Grenzen mit Ihnen besprechen. Sie haben außerdem Anspruch auf eine psychosoziale Beratung. Die zuständige Beratungsstelle kann Ihnen von der medizinischen Fachkraft genannt werden.
Genetische Beratung
Da die Chorionzottenbiopsie eine genetische Untersuchung darstellt, gelten hierfür spezielle gesetzliche Regelungen. Seit 2010 ist das Gendiagnostikgesetz (GenDG) in Kraft, das Ärztinnen und Ärzte dazu verpflichtet, Sie in einem persönlichen Gespräch über die Bedeutung, Tragweite und möglichen Konsequenzen der Untersuchung aufzuklären. Sowohl vor als auch nach der genetischen Untersuchung besteht das Recht auf eine genetische Beratung. Falls das Untersuchungsergebnis unauffällig ist, kann auf diese Beratung schriftlich verzichtet werden. Sie entscheiden selbst, ob und welche Informationen über die genetische Ausstattung Ihres Kindes Sie erhalten möchten und wer gegebenenfalls darüber informiert wird. Zusätzlich haben Sie Anspruch auf eine psychosoziale Beratung.
Recht auf Nichtwissen: Sie haben das Recht, die Ergebnisse der genetischen Untersuchung oder Teile davon nicht zu erfahren und deren Dokumentation vernichten zu lassen. Falls Sie von diesem Recht Gebrauch machen, entstehen Ihnen keine Nachteile.
Verhaltenshinweise
Nach der Untersuchung sollten Sie sich in den ersten Tagen körperlich schonen und auf Geschlechtsverkehr verzichten. Falls Sie nach dem Eingriff Fieber über 38 °C, starke Blutungen, Flüssigkeitsabgang oder Schmerzen im Unterleib bemerken, sollten Sie unverzüglich ärztlichen Rat einholen, auch wenn diese Symptome erst einige Tage nach der Untersuchung auftreten. Nehmen Sie die empfohlenen Kontrolluntersuchungen gewissenhaft wahr. Auch wenn die Chorionzottenbiopsie unauffällig war, wird ein detaillierter Ultraschall zwischen der 20. und 22. Schwangerschaftswoche empfohlen.
Weitere Informationen zum Thema „Pränatale Diagnostik aus Chorionzotten oder Plazentazotten“