Die Kosten für Beratungen, Untersuchungen und Labordiagnostik werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht. Dies gilt auch für privat Versicherte. Sie erhalten eine entsprechende Privatliquidation auf der Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Sie können Diagnostik, Beratung und Behandlung auch als Selbstzahlerleistungen (IGeL: Individuelle GesundheitsLeistungen) in Anspruch nehmen. Die Rechnung nach GOÄ muss von Ihnen selbst bezahlt werden. Zu Ihrer Information haben wir die häufigsten Leistungen aufgelistet.
Bitte beachten: aufgeführte Kosten gelten nicht für Privatpatientinnen!
Sie können Diagnostik, Beratung und Behandlung auch als Selbstzahlerleistungen (IGeL: Individuelle GesundheitsLeistungen) in Anspruch nehmen. Die Rechnung nach GOÄ muss von Ihnen selbst bezahlt werden. Zu Ihrer Information haben wir die häufigsten Leistungen aufgelistet.
Bitte beachten: aufgeführte Kosten gelten nicht für Privatpatientinnen!
Ultraschalldiagnostik
- Ersttrimester-Screening (11-14 Wochen)
NT-Messung / PAPP-A / freies ß-hCG /Organdiagnostik / Ergebnisberatung - Ersttrimester-Screening (11-14 Wochen) und Präeklampsie-Screening
NT-Messung / PAPP-A / freies ß-hCG / PlGF / Doppler-Sonografie Aa. uterinae / Organdiagnostik / Ergebnisberatung - Differenzierte Sonografie mit fetaler Echokardiografie (19-21 Wochen)
Feindiagnostik / Fehlbildungsausschluss
Labordiagnostik
- FISH-Diagnostik (Chromosomen 21, 18, 13, X und Y) als Teilergebnis innerhalb von 24 h nach Fruchtwasserpunktion
- PAPP-A / freies ß-hCG (11-14 Wochen) im Rahmen des Ersttrimester-Screenings
- PAPP-A / freies ß-hCG / PlGF (11-14 Wochen) im Rahmen des Präeklampsie-Screenings
- PlGF / sFlt-1 Quotient Präeklampsie-Parameter