Im zweiten Drittel beziehungsweise 2. Trimenon der Schwangerschaft können mit Hilfe der Ultraschalluntersuchung die Organe des Fetus beurteilt werden um Fehlbildungen und körperliche Entwicklungsstörungen zu einem großen Teil auszuschließen. Im letzten Drittel der Schwangerschaft – dem sogenannten 3. Trimenon – dient die Sonografie vorwiegend der Überwachung des fetalen Wachstums und der materno-fetalen Durchblutung.
Bei Verdacht auf Auffälligkeiten oder zum differenzierten Ausschluss von Fehlbildungen (DEGUM-Stufe II) kann der betreuende Frauenarzt/-ärztin die Schwangere zu uns überweisen.
2. Trimester / FBA
Die differenzierte Beurteilung des Wachstums des Fetus, seiner Organe und deren Funktionen erlauben die Diagnostik einzelner Organfehlbildungen und komplexer, auch genetischer Syndrome. Diese werden in weiteren Untersuchungen genauer geklärt. Die Blutversorgung der Plazenta und des Feten (Dopplersonografie der Arteriae uterinae) wird ebenso beurteilt.Bei Verdacht auf Auffälligkeiten oder zum differenzierten Ausschluss von Fehlbildungen (DEGUM-Stufe II) kann der betreuende Frauenarzt/-ärztin die Schwangere zu uns überweisen.